von Dr. Jens-Christian Posselt
 

Thorsten S. schaut mit Anfang 40 auf den erfolgreichen Aufbau seines Unternehmens zurück. Er ist ein gemachter Mann. Seine Firma ist inzwischen 5 Mio Euro wert. Nur privat hat er noch keinen „sicheren Hafen“ angelaufen. Er hat keine Partnerin und auch keine Kinder. Er macht sich Gedanken über seine Zukunft. Wer bekommt seine Firma, wenn er einmal nicht mehr da sein sollte?

Das Testament und seine Folgen

Vorsorglich macht er ein Testament und bestimmt für den Fall, dass er ohne Kinder oder Ehegatten versterben sollte, die gemeinnützige Einrichtung „Help!“ zum alleinigen Erben. Ein Jahr später verstirbt Thorsten S. – plötzlich und unerwartet. Als Help! das für sie überraschende Erbe antritt, steht die Organisation vor der Herausforderung, das geerbte Unternehmen fortzuführen.
 
Doch die größte Herausforderung sind – die Eltern von Thorsten S.!
Die Eltern von Thorsten S. machen ihre gesetzlichen Pflichtteilsrechte geltend. Es kommt zu einem langen Streit um das Erbe, den  „Help!“ eigentlich nicht führen will, der aber nicht zu entschärfen ist, da Thorsten S. einige Fehler gemacht hat.
 
Was ist geschehen?
Thorsten S. hat bei der Testamentsgestaltung übersehen, dass seine Eltern durch ihn enterbt wurden, aber nach dem Gesetz einen Pflichtteil geltend machen können, der der Hälfte des gesetzlichen Erbes entspricht. Die Firma von Thorsten S. hat einen Wert von € 5 Mio, würden die Eltern nach Gesetz (wenn es kein Testament gäbe) alles erben; die Hälfte davon sind € 2,5 Mio – und die sind auszuzahlen. In Geld und nicht z. B. in Unternehmensanteilen.
 
Help! hat nicht viel Freude mit der Erbschaft
„Help!“ steht also vor der Problematik ein gut laufendes Unternehmen verkaufen zu müssen, um € 2,5 Mio zu erlösen, mit denen der Pflichtteil bestritten werden kann. Die kleine Organisation ist mit dem Erbe schlagartig sowohl „Unternehmer“ (bis zum Verkauf der Firma), als auch „Firmenverkäufer“ als auch Partei in einem emotional geführten Rechtsstreit. Das Beispiel zeigt: guter Wille alleine reicht nicht.

Was wäre ein besserer Weg für Thorsten S. gewesen?

Das Erbrecht enthält viele Stolpersteine. Deswegen ist es ratsam vor der Testamentserstellung die Situation gut zu durchleuchten. Thorsten S. hätte zum Beispiel sowohl „Help!“ als auch die Eltern in die Testamentsgestaltung mit einbinden können. Dann hätte er zu Lebzeiten moderieren können, was im Falle eines Falles mit seiner Firma passiert. Negative Energien hätte er als Eigentümer so ableiten können und Klauseln in das Testament einfügen, die ein besseres Procedere für Help! und die Eltern ermöglichen.
 
Einladung zum Forum Sozialer Geschäftsmodelle
Wie eine solche „Moderation zu Lebzeiten“ aussieht oder wie Sie andere Stolpersteine im Erbrecht umgehen, zeigen wir im Forum Sozialer Geschäftsmodelle am 8. Nov. Dort zeigen wir in 10 Schritten, wie Ihre Organisation fit für große Vermögensübertragungen wird.