Definition

Werbung an Schulen

 

Bis 1998 war Werbung an Schulen verboten. Von dem Verbot waren nur Schülerzeitungen ausgenommen. Inzwischen gibt es eine Reihe von Überlegungen, wie Werbung an Schulen Einnahmen im Bildungsbereich erzeugen kann. Häufig wird die Frage, ob Werbung an Schulen erlaubt werden soll, sehr emotional diskutiert.

Sponsoring ist im Gegensatz zur Werbung an Schulen in allen Bundesländern erlaubt. Dabei stellt ein Unternehmen Ressourcen zur Verfügung und erhält dafür eine werbewirksame Gegenleistung. Was Sponsoring im einzelnen bedeutet, ist in schriftlichen Vereinbarungen mit der betroffenen Schule zu klären.

Das Land Berlin erlaubt seit 1997 reine Werbung an Schulen, damit die Schulen eigenständig Gelder erwirtschaften können. Auch Sachsen Anhalt erlaubt Werbung an Schulen. Die Rechtsgrundlagen in den einzelnen Bundesländern sind zu beachten. Grundsätzlich gilt, dass die Werbung an Schulen mit dem Bildungs- und Erziehungsauftrag vereinbar sein muss und die verfassungsrechtlich gebotene parteipolitische Neutralität der Schulen erhalten bleibt.

Der Kommentar zur Werbung an Schulen

Wir von Spendwerk können die Diskussion um Werbung an Schulen nicht ganz verstehen. Einfach deshalb, weil wir nicht die Gefahr sehen, das Konzerne sich mit Konsumprodukten in Schulen groß einkaufen. Die Praxis der ersten Versuche von Werbung an Schulen ist viel bodenständiger.

Fallbeispiel

Werbung am Albert-Einstein-Gymnasium in Buchholz

Das Albert-Einstein-Gymnasium in Buchholz in der Nordheide vermietet seit 2006 Bandenwerbung am Sportplatz. Insgesamt stehen 44 Banden-Flächen in der Größe von 248 x 85 Zentimetern rund um die Sportfläche zur Verfügung. Die Jahresmiete pro Bandenwerbung beträgt 420 Euro zuzüglich der Herstellungskosten. Der Landkreis Harburg als Eigentümer des Sportplatzes und die Schul-Gesamtkonferenz stimmten dieser Nutzung zu.

Damit alles rechtlich korrekt läuft, übernimmt der Schulverein des Gymnasiums die gesamte Abwicklung des Projektes. Der Verein ist per Vertrag zur Einziehung des Mietzinses berechtigt und übernimmt die Akquise der Bandenflächen. Mit dem eingenommenen Geld werden dann Anschaffungen wie z.B. für den Chemie- oder Biologieunterreicht gekauft.

Plakate direkt in der Schule wird es nicht geben. Das stellte Hans-Ludwig Henning, der Schulleiter in einem Artikel des Buchholzer Wochenblattes vom Februar 2006 klar. Das Buchholzer Wochenblatt fragte aufgrund des Artikels Schüler und Eltern, was sie von Werbung an der Schule halten. Hier zwei Zitate aus der Umfrage:

„Da Kinder außerhalb der Schule überall mit Werbung konfrontiert werden, habe ich (…) in dieser Richtung keine Bedenken.“

„Ich denke nicht, dass es den Firmen, die da werben, etwas nutzt (gemeint ist die Sportbande. Anmerkung Spendwerk), aber wenn es der Schule hilft, finde ich das gut.“

(Quelle: Buchholzer Wochenblatt 1. Feb 2006. Seite 3)

Auch wir sehen in der Bandenwerbung von meist regionalen Handwerksbetrieben an dem Sportplatz einer Schule keine Probleme. Es gibt in unseren Augen für Werbung an Schulen praktikable Umsetzungsmöglichkeiten. Die Schule behält ja immer die Oberhohheit, was konkret ausgehängt wird. Andere Versuchen von Werbung an Schulen sind z.B. digitale Displaysysteme, die als Informationssysteme die schwarzen Bretter ersetzen und zugleich mit Werbeplätzen belegbar sind.




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