Sozialmarketing - Grundlegende Begriffe
Gemeinnützigkeitsrecht
Unter dem Gemeinnützigkeitsrecht versteht man im Sozialmarketing alle Gesetze, die gemeinnützige Organisationen betreffen.
Es gibt kein in sich geschlossenes Gemeinnützigkeitsrecht
Das Gemeinnützigkeitsrecht ist, anders wie der Begriff nahelegt, kein in sich geschlossener Gesetzeskörper. Vielmehr besteht das Gemeinnützigkeitsrecht aus der Anwendung und Interpretation verschiedener Gesetzeskörper wie z.B.
der Abgabenordnung
Umsatzsteuergesetz
Grunderwerbsteuergesetz
Diese einzelnen Gesetzestexte stehen in Bezug zum "normalen" Recht in Deutschland. Bei der Führung einer gGmbH wird z.B. in vielen Bereichen einfach auf die Bestimmungen zur GmbH zurückgegriffen. So gesehen regelt das Gemeinnützigkeitsrecht nur die "Sonderfälle" die im Falle einer Gemeinnützigkeit zum Tragen kommen.
Reform des Gemeinnützigkeitsrechtes
Das Gemeinnützigkeitsrecht ist kompliziert und wird in einer Reihe von Punkten den modernen Anforderungen von sozialen Organisationen nicht mehr gerecht. Aus diesem Grunde gibt es Initiativen der sozialen Spitzenverbände und z.B. der Bertelsmann Stiftung, das Gemeinnützigkeitsrecht zu reformieren.
In diesem Lexikon klären wir zentrale Begriffe aus dem Sozialmarketing und Fundraising.
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